Warum muss ich das Pickerl machen?
Die „Pickerl“ Begutachtung (durch §57a des Kraftfahrgesetzes geregelt) dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeuges. Sie dient also sowohl Ihrer, als auch der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Wir führen die periodische Überprüfung nach dem aktuellsten Stand der Technik durch und informieren Sie natürlich über den Zustand Ihres Fahrzeuges.
Bei uns wird nur repariert, was wirklich repariert werden muss. Sollte also eine Reparatur notwendig sein, erhalten Sie von einem unserer kompetenten Mitarbeiter schnellstmöglich einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag.
Wann muss ich das Pickerl machen?
Grundsätzlich ist die Überprüfung jährlich machen zu lassen.
Eine Ausnahme bilden Neufahrzeugen, für die es die sogenannte „3-2-1“ Regelung gibt. Hier benötigen Sie die erste Überprüfung nach 3 Jahren, die zweite Überprüfung nach 2 Jahren und danach jährlich (ausgenommen LKW).
Die zweite Ausnahme bilden „historische“ Fahrzeuge, diese unterliegen strengeren Auflagen und müssen alle zwei Jahre überprüft werden.
Fälligkeitstermin für die Überprüfung ist der Monat der erstmaligen Zulassung. Sie haben die Möglichkeit die Begutachtung einen Monat vorher machen zu lassen und haben eine Überziehungsfrist von vier Monaten.
Achtung! LKWs haben keine Überziehungsfrist mehr, dürfen aber bereits 3 Monate vorher geprüft werden!
Fahrten ins Ausland sollten immer mit gültigem Pickerl gemacht werden, Überziehungsfristen werden meist nicht anerkannt.
Was wird überprüft?
Die Prüfung dauert ca. 1 Stunde und erfolgt durch unsere geschulten Mitarbeiter in folgenden Punkten
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- Identifizierung des Fahrzeuges
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Beleuchtung
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Sonstige Ausstattungen (soweit vorgeschrieben)
- Umweltbelastung
Eine Übersicht aller Prüfpositionen erhalten Sie hier.
Was müssen Sie mitbringen?
Für die Begutachtung brauchen wir Ihren Zulassungsschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Typenschein. Sollten Änderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sein, benötigen wir außerdem die Genehmigungsdokumente.